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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13 (https://dejure.org/2016,83331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2016 - L 3 KA 53/13 (https://dejure.org/2016,83331)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2016 - L 3 KA 53/13 (https://dejure.org/2016,83331)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Für den hier streitbefangenen Zeitraum ist daher noch auf die allgemeine vierjährige Ausschlussfrist für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 106 Nr. 11) abzustellen, die vorliegend durch den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 12. Dezember 2005 (noch) gewahrt worden ist.

    Ebenso wie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach (statistischen) Durchschnittswerten besteht auch bei der Richtgrößenprüfung ein Beurteilungsspielraum der Prüfgremien, soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2).

    a) Nach der stRspr des BSG (vgl hierzu ua SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 und SozR 4-2500 § 84 Nr. 2) sind Richtgrößenprüfungen auf der Grundlage der im Wege elektronischer Datenübertragung von den KKen nach § 296 Abs. 2 SGB V übermittelten Verordnungsdaten des jeweiligen Arztes durchzuführen.

    Gelingt dies nicht, haben die Prüfgremien einen angemessenen Sicherheitsabschlag von der Regresssumme vorzunehmen (vgl zu alledem BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11).

    Auch die pauschale Behauptung der Beigeladenen zu 1., das Verordnungsvolumen sei vorliegend nicht ordnungsgemäß erfasst worden, vermag eine Verpflichtung des Beklagten zur weiteren Beweiserhebung bzw zur Vorlage versichertenbezogener Verordnungsblätter nicht auszulösen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 Rn 31).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Dabei obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände der Praxisbesonderheiten und kompensierenden Einsparungen regelmäßig dem Arzt (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19 und Nr. 41, mwN).

    Der diesbezügliche Vortrag muss substantiiert sein, dh so genau wie möglich (vgl hierzu BSG aaO) und plausibel (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).

    Dies gilt umso mehr, als vorliegend die Rüge fehlerhafter Daten im Klageverfahren verspätet vorgebracht worden ist; der entsprechende Vortrag hätte bereits im Verfahren vor den Prüfgremien erfolgen müssen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; SozR 4-2500 § 106 Nr. 23).

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen der Verordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Dies gilt umso mehr, als vorliegend die Rüge fehlerhafter Daten im Klageverfahren verspätet vorgebracht worden ist; der entsprechende Vortrag hätte bereits im Verfahren vor den Prüfgremien erfolgen müssen (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; SozR 4-2500 § 106 Nr. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Es ist aus Sicht des erkennenden Senats auch nicht plausibel, dass sich die Praxis des Klägers gerade insofern von anderen allgemeinärztlichen Praxen unterscheiden soll, für die es üblich ist, dass in erheblichem Umfang Folgeverordnungen nach fachärztlicher Behandlung ausgestellt werden (vgl Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 8/11 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 3 KA 69/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berücksichtigung elektronisch erfasster Verordnungsdaten lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl hierzu ua den Beschluss des Senats vom 24. Januar 2013 - L 3 KA 69/11 B ER - mwN).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Der Bescheid des Beklagten vom 13. Februar 2008 - der im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung alleiniger Gegenstand des Verfahrens ist (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 35 und 39) - ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Praxisbesonderheiten sind demnach auch bei einer Richtgrößenprüfung anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungsbedarf der jeweiligen Patientenklientel und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10; SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; SozR 4-2500 § 106 Nr. 41).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seiner Patientenschaft beschreiben und plausibel machen, dass seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (stRspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49; zuletzt bestätigt ua durch BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; vgl hierzu auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: juris PK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Zwar ist für die Richtgrößenprüfung nicht das statistische Verhalten der Vergleichsgruppe maßgeblich, das arztbezogen festgelegte Richtgrößenvolumen basiert jedoch ebenfalls auf einem Durchschnittswert (Senatsurteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Hintergrund ist, dass die entsprechende gesetzliche Regelung (§ 106 Abs. 5d S 1 SGB V) erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist und nach den Vorgaben des intertemporalen Rechts ihre unmittelbare materiell-rechtliche Wirkung erst für die Richtgrößenprüfungen ab 2004 entfalten kann (vgl hierzu zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17

    Rechtmäßigkeit eines Regresses aufgrund einer Richtgrößenprüfung; Anerkennung von

    Zur Durchführung eines entsprechenden Rechtsgesprächs ist der Beschwerdeausschuss im Rahmen der Anhörung nach § 24 SGB X aber nicht verpflichtet (Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 3 KA 53/13; Siefert aaO, Rn 14a) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Entgegen ihrer Auffassung ist der Beklagte im Rahmen einer mündlichen Anhörung der Beteiligten auch nicht verpflichtet, ein Rechtsgespräch zu führen (vgl dazu Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 3 KA 53/13 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 23/15
    Unabhängig davon ist der entsprechende Nachtrag zur RGV 2001 mangels einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe nicht wirksam geworden (vgl hierzu die Parallelentscheidung des erkennenden Senats vom 30. November 2016 - L 3 KA 53/13).
  • BSG, 27.09.2017 - B 6 KA 35/17 B

    Richtgrößenregress

    LSG Niedersachsen-Bremen 30.11.2016 - L 3 KA 53/13.
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